Im Todesfall

Es genügt die Telefonnummer (+352) 48 71 33 anzurufen, welche 7 Tage die Woche rund um die Uhr besetzt ist.

 

Nach dem Tod eines Mitglieds von Flamma, entlastet unsere Vereinigung vor allem die Angehörigen des Verstorbenen, in dem sie sich sich um alle Formalitäten und die Zahlung aller Kosten der Einäscherung kümmert, in Übereinstimmung mit Artikel 2 der Gesellschaft. Der Sarg und die Urne werden schon im Voraus geplant!

 

Die Angehörigen des Verstorbenen brauchen nur noch das Familienbuch des Verstorbenen und eine vom behandelnden Arzt ausgestellte Sterbeurkunde vorzulegen, sowie eine Bescheinigung, dass der Verstorbene keinen Herzschrittmacher (mehr) hat. Wenn das Familienbuch fehlt, genügt auch die Geburtsurkunde und, falls der Verstorbene verheiratet war, die Heiratsurkunde. Um alles weitere kümmert sich Flamma.

 

Flamma erstattet die Einäscherungskosten der Familie des Verstorbenen nicht, wenn das Bestattungsinstitut ein anderes ist, als ihr Partner Walentiny-Sandt, mit dem sie eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet hat.

 

Flamma steht hauptsächlich mit dem Krematorium Hamm in Verbindung, aber auch mit dem von Lüttich, Thionville und Straßburg.

 

UmStreitigkeiten zu vermeiden, wird jedes Mitglied gebeten Flamma ein schriftliches Testament aufzusetzen, welches bei demjenigen hinterlegt wird, welcher vom Versterben als erster benachrichtigt werden soll.

 

Sterbefall im Ausland

Im Fall eines Ablebens im Ausland und wenn der Verstorbene Mitglied bei der Caisse Médico-Chirurgicale, Mutex, dem Automobilclub, Europe Assistance war oder eine Reiseversicherung mit LuxairTours abgeschlossen hat, ist die Überführung ins Großherzogtum abgesichert. Die Einäscherung erfolgt in Luxemburg. Flamma sollte hier im Vorfeld darüber in Kenntnis gesetzt werden und übernimmt dann alle anderen Formalitäten und die Einäscherungkosten.

 

Wenn ein Mitglied im Ausland verstirbt und der Körper nicht nach Luxembourg überführt wird, erstattet Flamma der Familie einen Pauschalbetrag nach Vorlage einer Bescheinigung und einer Rechnung eines Krematoriums im Ausland. Diese Pauschalsumme, die derzeit  1 375 Euro beträgt, entspricht einer Einäscherung in Luxemburg und kann niedriger sein als der Preis der im Ausland bezahlt wird.

 

Flamma erstattet keine Ausgaben für die Bestattung eines nicht eingeäscherten Körpers. Das würde im Gegensatz zu unseren Prinzipien und der Daseinsberechtigung stehen.